Gütezeichen

Gütezeichen sind spezielle Label, die nach einem Prüfverfahren vom Deutschen Institut für Kennzeichnung und Gütesicherung e.V. (RAL genannt) anerkannt worden sein. Bei den RAL-Gütezeichen steht die Qualitätssicherung im Vordergrund – etwas altmodisch spricht man auch von der „Güte“ eines Produktes. Die Vergabe und Verwaltung der Gütezeichen obliegt den Gütegemeinschaften – meist Zusammenschlüsse von Herstellern. Sie vergeben das Nutzungsrecht für ihr Gütezeichen für einen begrenzten Raum an die Gütezeichenbenutzer und überwachen die Einhaltung der Gütebedingungen. Fallen bei einer Kontrolle Verstöße dagegen auf, kann das Nutzungsrecht entzogen werden. Als Kontrollorgan überwacht RAL die Gütegemeinschaften.

Der Begriff Gütezeichen oder RAL-Gütezeichen ist wettbewerbsrechtlich geschützt und findet sowohl bei Produkten wie bei Dienstleistungen Verwendung.

Alle Gütezeichen müssen den „Grundsätzen für Gütezeichen“ entsprechen. Diese orientieren sich vor allem an gesetzlichen Grundlagen, teilweise gehen sie darüber hinaus. 

Derzeit existieren über 160 Gütezeichen, die viele tausende Produkte und Dienstleister kennzeichnen. Hinter bekannten Labeln wie „Deutsches Weinsiegel“ oder „Urlaub auf dem Bauernhof“ verbirgt sich ein RAL-Gütesiegel.

Übrigens: Der Name RAL ist historisch begründet. 1925 gründeten Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft mit staatlicher Unterstützung den „Reichsausschuss für Lieferbedingungen“ – kurz RAL.