EMAS (EG-Öko-Audit-Verordnung)

Die Abkürzung EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) oder auch EG-Öko-Audit-Verordnung steht für die freiwillige Teilnahme von Organisationen an dem Gemeinschaftssystem für ein Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung.
Das System wurde 1993 von der Europäischen Gemeinschaft entwickelt und dient als Instrument für jegliche Art von Unternehmen oder Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Gültige Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III), welche das Europäische Parlament und der Rat am 25. November 2009 verabschiedet hat.
Der Aufbau des Umweltmanagementsystems und dessen Abläufe entsprechen der DIN EN ISO 14001. Generell verlangt EMAS neben der Erfüllung dieser Anforderungen zusätzlich die Veröffentlichung der Umweltperformance in einer sogenannten Umwelterklärung sowie besondere Anstrengungen hinsichtlich:
- der Einhaltung von Rechtsvorschriften,
- der ständigen Verbesserung der Umweltleistung,
- der externen Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den interessierten Kreisen,
- der Einbeziehung der Mitarbeiter.
- EMAS richtet den Fokus auf messbare Verbesserungen, interne und externe Kommunikation, Partizipation, Dialog sowie Transparenz.
Das System gibt nur die Rahmenbedingungen vor, die Implementierung erfolgt individuell je nach den Gegebenheiten in der Organisation.
Von zentraler Bedeutung ist die Erhebung des Ist-Zustands, die sogenannte erste Umweltprüfung. Dabei werden alle Bereiche der Organisation durch die „Umweltschutz-Brille“ betrachtet, Verbrauchszahlen erhoben, Stärken und Schwächen analysiert. Ein wichtiger Punkt ist die Überprüfung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Organisationen Rechtssicherheit gibt. Auf den Ergebnissen aufbauend werden in einem Umweltprogramm die Ziele und Maßnahmen festgelegt, mit denen Schwachstellen behoben, Einsparungen erzielt und Verbesserungspotenziale genutzt werden sollen. Darauf aufbauend wird ein angemessenes Managementsystem integriert, das u. a. Verantwortlichkeiten, Abläufe und Prozesse regelt. Hinzu kommen entsprechende Regelungen für die Überprüfung des Systems sowie Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen. Abschließend wird eine Umwelterklärung erstellt, um die Öffentlichkeit über alle relevanten Tätigkeiten, Daten und Fakten sowie die angestrebten Ziele und Maßnahmen zu informieren.
Der letzte Schritt ist die Überprüfung des Managementsystems, der Rechtskonformität und der Umwelterklärung durch einen Umweltgutachter. Mit dessen schriftlicher Bestätigung (Gültigkeitserklärung) reicht die Organisation einen Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer auf Eintragung in das EMAS-Register ein. Nach erfolgreichem Eintrag in das EMAS-Register darf die Organisationen das EMAS-Logo verwenden, welches jedoch nicht direkt auf Produkten oder deren Verpackungen abgedruckt werden darf.
EMAS ist die höchste europäische Auszeichnung für systematisches Umweltmanagement. An EMAS teilnehmende Organisationen verbessern über die gesetzlichen Anforderung hinaus freiwillig ihre Umweltleistung. Das schont und schützt die Umwelt. EMAS-Organisationen führen einen offenen Dialog über Umweltfragen, indem sie eine Umwelterklärung veröffentlichen, in der sie über alle relevanten Umweltauswirkungen berichten. Ebenso werden die Mitarbeiter an dem kontinuierlichen Prozess der Verbesserungen beteiligt. Das EMAS-Logo bürgt für Glaubwürdigkeit und Seriosität, da das System von staatlich zugelassenen Umweltgutachtern überprüft wird.
Kontakt
Umweltgutachterausschuss (UGA)
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Gertraudenstr. 20
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Tel: +49 (0)30-29 77 32-30
Fax: +49 (0)30-29 77 32-39
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