RAL Gütezeichen Au-pair
Rubrik
Tourismus & MobilitätProdukte
Au-pair-AufenthalteVergabekriterien
Das Gütezeichen Au-pair wird von dem Verein Gütegemeinschaft Au-pair vergeben. Es hat den Zweck, die Güte von Vorbereitung, Vermittlung und Betreuung von Au-pair-Aufenthalten zu sichern sowie Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütezeichen Au pair zu kennzeichnen. Seine Aufgabe ist die Schaffung und Überwachung einer Gütezeichensatzung und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu schaffen und zu überwachen. Der Verein wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Er unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Au-pair-Agenturen und -Organisationen, die Au-pairs aus dem Ausland an Gastfamilien in Deutschland vermitteln. Der Geltungsbereich umfasst folgende Bereiche:
- Anforderungen an den Geschäftsbetrieb (Vermittlungsbedingungen/Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutz, Geschäftszeiten und Erreichbarkeit der Agentur/Organisation, Leistungsversprechen, rechtliche Grundlagen der Vermittlung),
- Zusammenarbeit von Entsende- und Empfangsagenturen (Informationen zu Rahmenbedingungen des Au-pair-Aufenthaltes und Zielen der Gütegemeinschaft),
- Auswahl von Au-pairs/Anforderungen an Au-pairs (Erfahrung des/der Au-pairs mit Kindern, Mindestalter 18 und Höchstalter 24 Jahre, Sprachkenntnisse, Gesundheitszeugnis, Bewerbungsbogen),
- Vorbereitung von Au-pairs (u. a. Beratung, Ansprechpartner und Verfügbarkeit der Agentur/Organisation),
- Betreuung von Au-pairs während des Aufenthalts (Informationen für Au-pairs, Krisenmanagement),
- Nachbetreuung von Au-pairs (Feedback der Au-pairs an die Agentur/Organisation),
- Auswahl von Gasteltern (Prüfung der Eignung),
- Vorbereitung von Gasteltern (Informationsmaterial),
- Anforderungen an die Gasteltern (u. a. Dauer des Aufenthalts zwölf Monate, zeitlicher Umfang der häuslichen Mithilfe sechs Stunden pro Tag, Taschengeld von 260 Euro, Freizeit, bezahlter Urlaub, gesetzliche Feiertage, Übernahme der Kosten für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Kündigungsfristen, Unterbringung),
- Betreuung von Gasteltern während des Aufenthalts.
Diese Bestimmungen beruhen auf den jeweils aktuellen Fassungen des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III), Anwerbestoppausnahmeverordnung (ASAV) und Durchführungsanweisungen zur ASAV, Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Beschäftigungsverordnung (BeschV) und Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit, Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Europäischen Au-pair-Abkommen.
Vergabeverfahren
Die Überprüfung zur Zeichenvergabe gliedert sich in Erstprüfung, Eigenüberwachung, Fremdüberwachung sowie Wiederholungsprüfung.Für die Durchführung der Erstprüfung wird von der Gütegemeinschaft ein unabhängiges, fachlich geeignetes und anerkanntes Prüfinstitut oder ein fachlich qualifizierter Sachverständiger beauftragt. Der Antragsteller wird darauf hin geprüft, ob er in der Lage ist, eine fortlaufende Eigenüberwachung auf Basis der Güte- und Prüfbestimmungen durchzuführen. Der Nachweis seitens des Antragstellers hat durch Vorlage geeigneter Unterlagen von entsprechenden Vermittlungen zu erfolgen. Der Prüfer kann die Aufzeichnung der Eigenüberwachung stichprobenartig oder vollständig kontrollieren. Der Antragsteller hat dem Prüfer nachzuweisen, dass er die Anforderungen gemäß Abschnitt 2 dieser Güte- und Prüfbestimmungen vollständig erfüllt. Das Bestehen der Erstprüfung ist unabdingbare Voraussetzung für die Verleihung und Führung des RAL-Gütezeichens. Der Erstprüfung hat sich jeder Betrieb zu unterziehen, der einen Antrag auf Verleihung des Gütezeichens bei der Gütegemeinschaft Au-pair e. V. gestellt hat.
Die Gütezeichennutzenden sind verpflichtet, eine kontinuierliche Eigenüberwachung durchzuführen, deren Ergebnisse aufzuzeichnen, auszuwerten und in geeigneter Form mindestens drei Jahre aufzubewahren. Die Aufzeichnungen sind bei der Fremdüberwachung dem Prüfer vorzulegen. Die Eigenüberwachung erstreckt sich auf die Einhaltung der in den Güte- und Prüfbestimmungen vom Gütezeichennutzenden erbrachten gütegesicherten Leistung. Von jeder durchgeführten gütegesicherten Leistung ist ein Protokoll auf Basis der vorstehenden Tabelle durch den Gütezeichenbenutzer anzufertigen worin eine ordnungsgemäße Leistungserbringung bestätigt wird. Die Protokolle sind in geeigneter Form aufzubewahren und bei der Fremdüberwachung unaufgefordert vorzulegen.
Für die Durchführung der Fremdüberwachung wird von der Gütegemeinschaft ein unabhängiges, fachlich geeignetes und anerkanntes Prüfinstitut oder ein fachlich qualifizierter Sachverständiger beauftragt. Der Prüfer hat sich vor Beginn der Prüfungen zu legitimieren. Bei der Fremdüberwachung sind die Aufzeichnungen der Eigenüberwachung sowie die Protokolle der Eigenüberwachung zur Prüfung vorzulegen. Die Fremdüberwachung erfolgt einmal jährlich. Werden im Rahmen der Fremdüberwachung Mängel in der Gütesicherung festgestellt, so kann der Güteausschuss eine Wiederholungsprüfung festlegen. Den Umfang, Inhalt und Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung bestimmt der Güteausschuss. Für die Wiederholungsprüfung ist der gleiche Prüfer zu beauftragen, der die Fremdüberwachung beim Gütezeichenbenutzer durchgeführt hat.
Wird die Wiederholungsprüfung wiederum nicht bestanden, so gilt die Fremdüberwachung als insgesamt nicht bestanden.
Bewertung
Das Gütezeichen Au-pair dient der Qualitätssicherung in der Vermittlung und Betreuung von Au-pairs und deren Gastfamilien. Das Vergabeverfahren des Zeichens beruht auf einem mehrstufigen Prüfprozess, welcher unabhängig kontrolliert wird. Die Entwicklung der Prüfkriterien erfolgt unter Hinzuziehung externer, von den Zeichennehmenden unabhängigen Stellen. Dies gilt ebenfalls für die Zeichenvergabe und die Einhaltung der Vergabekriterien. Die Gütegemeinschaft Au-Pair ist als Herausgeberin des Zeichens unabhängig. Es existieren klare und nachprüfbare Kriterien. Die Zeichennutzung ist befristet. Die Vergabekriterien und –verfahren sind angemessen dokumentiert und veröffentlicht. Verstöße gegen die Kriterien werden sanktioniert.Note
empfehlenswertKontakt
Gütegemeinschaft Au pair e. V.
Geschäftsstelle
c/o IJAB e. V.
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Tel: +49 (0)228-95 06-0
Fax: +49 (0)228-95 06-19 9
info@guetegemeinschaft-aupair.de
www.guetegemeinschaft-aupair.de
Zurück






