Blauer Engel (Lärmarme und schadstoffarme Gartengeräte)
Rubrik
Blumen & GartenProdukte
Lärmarme und schadstoffarme GartengeräteVergabekriterien
Das Umweltzeichen RAL-UZ 129 für Gartengeräte wurde von der Jury Umweltzeichen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt und unter Einbeziehung der Ergebnisse der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) einberufenen Anhörungsbesprechungen beschlossen.
Der Blaue Engel kennzeichnet Geräte zur Garten- und Landschaftspflege, die besonders lärm- und schadstoffarm sind. Es gelten u. a. folgende Kriterien:
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Begrenzung des Schallleistungspegels je nach Gerät (z. B. Heckenschere mit Elektromotor) max. 96 dB (A), Motorkettensägen mit Verbrennungsmotor max. 104 dB (A)),
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Grenzwerte für Abgasemissionen bei Geräten mit Verbrennungsmotor je nach Hubraumgröße (z. B. handgehaltener Trimmer bis 20 cm³ Hubraum max. 805 Gramm CO und 50 Gramm HC+NOx pro kWh, bodengeführter Rasenmäher bis 66 cm³ Hubraum max. 369,5 Gramm CO und 42,5 Gramm HC+NOx pro kWh),
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dauerhafte Sicherung der Einstellungen der Abgasemissionen (z. B. durch Verplombung),
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Verkauf inkl. Füllsysteme (z. B. für Treibstoff oder Öl) zur Verhinderung von Leckverlusten,
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Verbot bestimmter Stoffe (z. B. halogenhaltige Polymere, halogenorganische Flammschutzmittel; als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestufte Stoffe gemäß Richtlinie 67/548/EWG),
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Vermeidung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in den Griffmaterialien,
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Einsatz schadstoffarmer Batterien bei batteriebetriebenen Geräten (keine Cd–haltigen Batterien).
Vergabeverfahren
Das Umweltbundesamt (UBA) nimmt die Vorschläge für neue Umweltzeichen aus der Öffentlichkeit entgegen. Diese legt es mit einem Votum versehen der Jury Umweltzeichen vor, in der verschiedene gesellschaftliche Gruppen wie Umwelt- und Verbraucherverbände, Hersteller, Handel, Kirchen, Medien und Gewerkschaften vertreten sind. Die Jury Umweltzeichen wählt dann die Produktgruppen aus, für die das UBA die Vergabegrundlagen erstellt. Diese werden anschließend von der Jury Umweltzeichen beschlossen. Die Nutzungserlaubnis für den Blauen Engel kann ein Unternehmen bei der RAL beantragen. Das RAL überprüft den Antrag und schließt mit dem Unternehmen einen zeitlich befristeten Zeichennutzungsvertrag ab. Für alle Erzeugnisse kann nach Antragstellung bei der RAL auf der Grundlage eines mit ihr abzuschließenden Zeichenbenutzungsvertrages die Erlaubnis zur Verwendung des Umweltzeichens erteilt werden. Nach Vertragsabschluss werden alle Daten und Unterlagen an das Umweltbundesamt weitergegeben.Bewertung
Der Blaue Engel für lärmarme und schadstoffarme Gartengeräte basiert auf ökologischen und gesundheitlichen Aspekten, die u. a. die Schall- und Abgasemissionen bei der Nutzung sowie die eingesetzten Stoffe berücksichtigen. Die Kriterien reichen über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus und müssen unter anderem durch eine Abgas- und Geräusch-Emissionsprüfung eines geeigneten Prüfinstituts nachgewiesen werden. Die Einhaltung der Kriterien wird bei Antragstellung durch eine neutrale Stelle geprüft. Die Kriterienentwicklung, Zeichenvergabe und Kontrolle erfolgen unter Hinzuziehung externer und vom Zeichennehmer unabhängigen Stellen. Die Zeichennutzung ist zeitlich befristet, nach Ablauf des Vertrags ist eine erneute Antragstellung dann erforderlich, wenn die jeweilige Vergabegrundlage geändert wurde, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Die Vergabekriterien und -verfahren sind klar und nachprüfbar, für jeden zugänglich und angemessen dokumentiert. Verstöße gegen die Vergabekriterien werden sanktioniert.
Note
empfehlenswertKontakt
Umweltbundesamt
FG III 1.3
Postfach 1406
06813 Dessau
info@blauer-engel.de
www.uba.de
www.blauer-engel.de
RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 (0)2241-25 51 63 5
Fax: +49 (0)2241-25 51 61 1
umweltzeichen@ral-ggmbh.de
www.ral-ggmbh.de
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