Blauer Engel (Elastische Bodenbeläge)
Rubrik
Teppiche & BodenbelägeProdukte
Elastische FußbodenbelägeVergabekriterien
Das Blauer Engel Umweltzeichen RAL-UZ 120 für elastische Fußbodenbeläge wurde von der Jury Umweltzeichen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt und unter Einbeziehung der Ergebnisse der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) einberufenen Anhörungsbesprechungen beschlossen.
Der Blaue Engel kennzeichnet gesundheitlich unbedenkliche elastische Bodenbeläge, die umweltfreundlich hergestellt sind und keine für die Verwertung problematischen Schadstoffe enthalten. Es gelten u. a. folgende Kriterien:
- Grenzwerte für die Emission von flüchtigen organischen Verbindungen,
- Anspruch der Nichtnachweisbarkeit krebserzeugender N-Nitrosamine im Fußbodenbelag auf Kautschukbasis,
- Verbot bestimmter Stoffe und Zubereitungen (z. B. halogenierte organische Verbindungen, Phtalate, Amoniumoxide als Flammschutzmittel, als giftig, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd eingestufte Stoffe),
- Gebrauchstauglichkeit entsprechend der jeweiligen DIN-/ EN-Normen,
- Verbraucherinformation (z. B. inklusive Hinweisen zur Entsorgung und zur Verwendung emissionsarmer Klebstoffe, Grundierungen etc.),
- Verbot irreführender Werbeaussagen (z. B. „wohnbiologisch geprüft“, „nicht giftig“, „nicht gesundheitsschädlich“.).
Vergabeverfahren
Das Umweltbundesamt (UBA) nimmt die Vorschläge für neue Umweltzeichen aus der Öffentlichkeit entgegen. Diese legt es mit einem Votum versehen der Jury Umweltzeichen vor, in der verschiedene gesellschaftliche Gruppen wie Umwelt- und Verbraucherverbände, Hersteller, Handel, Kirchen, Medien und Gewerkschaften vertreten sind. Die Jury Umweltzeichen wählt dann die Produktgruppen aus, für die das UBA die Vergabegrundlagen erstellt. Diese werden anschließend von der Jury Umweltzeichen beschlossen. Die Nutzungserlaubnis für den Blauen Engel kann ein Unternehmen bei der RAL beantragen. Das RAL überprüft den Antrag und schließt mit dem Unternehmen einen zeitlich befristeten Zeichennutzungsvertrag ab. Für alle Erzeugnisse kann nach Antragstellung bei der RAL auf der Grundlage eines mit ihr abzuschließenden Zeichenbenutzungsvertrages die Erlaubnis zur Verwendung des Umweltzeichens erteilt werden. Nach Vertragsabschluss werden alle Daten und Unterlagen an das Umweltbundesamt weitergegeben.
Bewertung
Der Blaue Engel für elastische Bodenbeläge basiert auf gesundheitlichen, ökologischen und qualitätsbezogenen Kriterien. Diese reichen über gesetzliche Vorgaben hinaus und berücksichtigen die eingesetzten Stoffe sowie das Produkt inklusive der Produktinformation und –werbung.
Die Kriterienentwicklung, Zeichenvergabe und Kontrolle erfolgen unter Hinzuziehung externer und vom Zeichennehmer unabhängigen Stellen. Die Zeichennutzung ist zeitlich befristet, nach Ablauf des Vertrags ist eine erneute Antragsstellung dann erforderlich, wenn die jeweilige Vergabegrundlage geändert wurde, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Die Vergabekriterien und -verfahren sind klar und nachprüfbar, für jeden zugänglich und angemessen dokumentiert. Verstöße gegen die Vergabekriterien werden sanktioniert.
Note
empfehlenswertKontakt
Umweltbundesamt
FG III 1.3
Postfach 1406
06813 Dessau
info@blauer-engel.de
www.uba.de
www.blauer-engel.de
RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 (0)2241-25 51 63 5
Fax: +49 (0)2241-25 51 61 1
umweltzeichen@ral-ggmbh.de
www.ral-ggmbh.de
Zurück






