Blauer Engel (Matratzen)

UZ-119-matratze

Rubrik

Möbel & Inneneinrichtung/(Heim-)Textilien

Produkte

Matratzen

Vergabekriterien

Das Umweltzeichen RAL-UZ 119 für Matrazen wurde von der Jury Umweltzeichen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt und unter Einbeziehung der Ergebnisse der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) einberufenen Anhörungsbesprechungen die Grundlage für die Vergabe des Umweltzeichens beschlossen.

Der Blaue Engel kennzeichnet gesundheitlich unbedenkliche Bettmatratzen, die umweltfreundlich hergestellt wurden. Die Kriterien stellen Anforderungen auf allen Stufen des Produktlebenszyklus, u. a. in Bezug auf:

  • Stoffliche Anforderungen (z. B. Verbot bestimmter gefährlicher Stoffe wie giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde Stoffe),
  • Textilien (z. B. Verbot bestimmter Farbstoffe, Biozide),
  • Bezugsstoffen aus pflanzlichen Naturfasern, Wolle und sonstigen tierischen Fasern mit Einhaltung der Anforderungen zu Pestiziden des Öko-Tex Standard 100 Produktklasse II,
  • Verbot von Mottenschutzmitteln zum Schutz der Bezugsstoffe und deren Unterpolsterung aus Naturtextilien (Wolle und sonstige tierische Fasern),
  • Verbot von organischem Zinn und physikalischenTreib- und Hilfstreibmitteln (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, HFKW); perfluorierte Kohlenwasserstoffe, FKW; HFCKW, FCKW oder Methylenchlorid)
  • bei gummierten Kokosfasern Einhaltung der für Latexschaum geltenden Kriterien,
  • Verbot von galvanisierten Metallbeschichtungen für Sprungfedern,
  • Innenraumluftqualität (Grenzwerte für die Emission von flüchtigen organischen Verbindungen),
  • Gebrauchstauglichkeit (entsprechend den DIN-Normen z. B. für Sicherheit, funktionelle Eigenschaften oder durch Anforderungen an Dauerfestigkeit),
  • Entsorgung und Verwertung (z. B. durch Verbot von für die Verwertung problematischer Mittel wie Insektizide, Flammschutzmittel, halogenorganische Verbindungen),
  • Verbot irreführender Werbeaussagen (z. B. „wohnbiologisch geprüft“, „nicht giftig“, „nicht gesundheitsschädlich“,
  • Verbot von Produktbezeichnungen, die den Namensteil „Bio“ enthalten, ebenso Bezeichnungen wie „Gesundheitsmatratzen“, „Bandscheibenmatratzen“, „Allergikermatratzen“,

Vergabeverfahren

Das Umweltbundesamt (UBA) nimmt die Vorschläge für neue Umweltzeichen aus der Öffentlichkeit entgegen. Diese legt es mit einem Votum versehen der Jury Umweltzeichen vor, in der verschiedene gesellschaftliche Gruppen wie Umwelt- und Verbraucherverbände, Hersteller, Handel, Kirchen, Medien und Gewerkschaften vertreten sind. Die Jury Umweltzeichen wählt dann die Produktgruppen aus, für die das UBA die Vergabegrundlagen erstellt. Diese werden anschließend von der Jury Umweltzeichen beschlossen.
Die Nutzungserlaubnis für den Blauen Engel kann ein Unternehmen bei der RAL beantragen. Das RAL überprüft den Antrag und schließt mit dem Unternehmen einen zeitlich befristeten Zeichennutzungsvertrag ab.
Für alle Erzeugnisse kann nach Antragstellung bei der RAL auf der Grundlage eines mit ihr abzuschließenden Zeichenbenutzungsvertrages die Erlaubnis zur Verwendung des Umweltzeichens erteilt werden.
Nach Vertragsabschluss werden alle Daten und Unterlagen an das Umweltbundesamt weitergegeben.

Bewertung

Der Blaue Engel für Matratzen basiert auf anspruchsvollen ökologischen, gesundheitlichen und qualitätsbezogenen Kriterien. Diese reichen über gesetzliche Vorgaben hinaus und berücksichtigen z. B. die Herstellung, Gebrauchstauglichkeit und Entsorgung. Die Kriterien werden z. B. mit der Vorlage eines Prüfgutachtens einer unabhängigen Prüfstelle nachgewiesen.
Die Kriterienentwicklung, Zeichenvergabe und Kontrolle erfolgen unter Hinzuziehung externer und vom Zeichennehmer unabhängigen Stellen. Die Zeichennutzung ist zeitlich befristet, nach Ablauf des Vertrags ist eine erneute Antragstellung dann erforderlich, wenn die jeweilige Vergabegrundlage geändert wurde, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Die Vergabekriterien und -verfahren sind klar und nachprüfbar, für jeden zugänglich und angemessen dokumentiert. Verstöße gegen die Vergabekriterien werden sanktioniert.

Note

empfehlenswert

Kontakt

Umweltbundesamt
FG III 1.3
Postfach 1406
06813 Dessau
info@blauer-engel.de
www.uba.de
www.blauer-engel.de

RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 (0)2241-25 51 63 5
Fax: +49 (0)2241-25 51 61 1
umweltzeichen@ral-ggmbh.de
www.ral-ggmbh.de



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