Blauer Engel (Bodenbelagsklebstoffe und andere Verlegewerkstoffe)
Rubrik
Farben & KlebstoffeProdukte
Emmissionsarme Bodenbelagsklebestoffe und andere VerlegewerkstoffeVergabekriterien
Das Blauer Engel Umweltzeichen RAL-UZ 113 für emmissionsarme Bodenbelagsklebestoffe und andere Verlegewerkstoffe wurde von der Jury Umweltzeichen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt (UBA) und unter Einbeziehung der Ergebnisse der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) einberufenen Anhörungsbesprechungen beschlossen.
Der Blaue Engel kennzeichnet emissionsarme und gesundheitsverträgliche Bodenbelagsklebstoffe oder –verfahren. Er wird für lösemittelbasierte Klebstoffe auf der Basis wässriger Systeme vergeben mit dem Ziel, Innenraumbelastungen mit Lösemitteln zu reduzieren.
Der Zeichennutzer verpflichtet sich u. a. zu:
- Begrenzung bestimmter Emissionen (z. B. von flüchtigen organischen Verbindungen),
- Verbot bestimmter Bestandteile (z. B. als [sehr] giftig, krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestufte Bestandteile),
- Verbot von Bindemitteln, welche oxidierbare Fettsäuren, oxidierbare Fettsäurereste oder Alkylphenolethoxylate enthalten,
- Verbot weich machender Substanzen aus der Klasse der Phthalate,
- eingeschränkte Verwendung von zinnorganischen Verbindungen als Katalysator für die Klebereaktion,
- Verbot von Bioziden,
- Verbot verharmlosender Werbe- oder Produktangaben (z.B. nicht giftig),
- verpflichtende Hinweise auf Gefahren an der Verpackung (z.B. Für Kinder unzugänglich aufbewahren),
- verpflichtende Angabe der Bestandteile gemäß der VDL-Richtlinien (Verband der deutschen Lackindustrie e.V.)
Vergabeverfahren
Das Umweltbundesamt (UBA) nimmt die Vorschläge für neue Umweltzeichen aus der Öffentlichkeit entgegen. Diese legt es mit einem Votum versehen der Jury Umweltzeichen vor, in der verschiedene gesellschaftliche Gruppen wie Umwelt- und Verbraucherverbände, Hersteller, Handel, Kirchen, Medien und Gewerkschaften vertreten sind. Die Jury Umweltzeichen wählt dann die Produktgruppen aus, für die das UBA die Vergabegrundlagen erstellt. Diese werden anschließend von der Jury Umweltzeichen beschlossen. Die Nutzungserlaubnis für den Blauen Engel kann ein Unternehmen bei der RAL beantragen. Das RAL überprüft den Antrag und schließt mit dem Unternehmen einen zeitlich befristeten Zeichennutzungsvertrag ab. Für alle Erzeugnisse kann nach Antragstellung bei der RAL auf der Grundlage eines mit ihr abzuschließenden Zeichenbenutzungsvertrages die Erlaubnis zur Verwendung des Umweltzeichens erteilt werden. Nach Vertragsabschluss werden alle Daten und Unterlagen an das Umweltbundesamt weitergegeben.Bewertung
Der Blaue Engel für Bodenbelagsklebstoffe und andere Verlegewerkstoffe basiert auf ökologischen und gesundheitlichen Aspekten. Die Kriterien reichen über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus und müssen z. B. durch eine Emissionsprüfung eines geeigneten Prüfinstituts nachgewiesen werden.
Die Kriterienentwicklung, Zeichenvergabe und Kontrolle erfolgen unter Hinzuziehung externer und vom Zeichennehmer unabhängigen Stellen. Die Zeichennutzung ist zeitlich befristet, nach Ablauf des Vertrags ist eine erneute Antragstellung dann erforderlich, wenn die jeweilige Vergabegrundlage geändert wurde, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Die Vergabekriterien und -verfahren sind für jeden zugänglich. Die Prüfkriterien sind klar und nachprüfbar. Vergabekriterien und –verfahren sind angemessen dokumentiert. Verstöße gegen die Vergabekriterien werden sanktioniert.
Note
empfehlenswertKontakt
Umweltbundesamt
FG III 1.3
Postfach 1406
06813 Dessau
info@blauer-engel.de
www.uba.de
www.blauer-engel.de
RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 (0)2241-25 51 63 5
Fax: +49 (0)2241-25 51 61 1
umweltzeichen@ral-ggmbh.de
www.ral-ggmbh.de
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