Blauer Engel (Holzpelletheizkessel)
Rubrik
Energie & StromProdukte
HolzpelletheizkesselVergabekriterien
Das Umweltzeichen RAL-UZ 112 für Holzpelletheizkessel wurde von der Jury Umweltzeichen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt und unter Einbeziehung der Ergebnisse der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) einberufenen Anhörungsbesprechungen beschlossen.
Der Blaue Engel kennzeichnet effiziente und emissionsarme Holzpelletheizkessel, die durch die Nutzung regenerativer Brennstoffe den Primärenergieeinsatz an nicht-erneuerbaren Energien verringern. Die Anforderungen umfassen u. a. folgende Kriterien:
- Betrieb ausschließlich mit Holzpellets möglich,
- Zündung und Verbrennungsregelung erfolgen vollautomatisch,
- Konstruktion als vollständiges System, was die Beurteilung des Systemwirkungsgrades und der Emissionen des Systems ermöglichen,
- Wirkungsgrad bei Nenn-/Teillast mind. 90 Prozent/88 Prozent,
- Hilfsstrombedarf bei Nennwärmeleistung max. 1 Prozent der erzeugten thermischen Leistung,
- Grenzwerte für Abgasgehalte: Gehalt von Stickoxiden: max. 150 mg/Nm³ bei Nennlast; Kohlenstoffmonoxid: bei Nennlast 90 mg/Nm³ und bei Teillast 200 mg/Nm³; organische Stoffe: max. 5 mg/Nm³ bei Nenn- und Teillast; Staub: bei Nennlast max. 20 mg/Nm³,
- Serviceleistungen des Herstellers zum umweltfreundlichen Betrieb des Geräts (z. B. technische Schulungen für Installateure und Verkäufer, Verfügbarkeit gleichwertiger Ersatzteile mind. 10 Jahre nach Inverkehrbringen der Anlage).
Vergabeverfahren
Das Umweltbundesamt (UBA) nimmt die Vorschläge für neue Umweltzeichen aus der Öffentlichkeit entgegen. Diese legt es mit einem Votum versehen der Jury Umweltzeichen vor, in der verschiedene gesellschaftliche Gruppen wie Umwelt- und Verbraucherverbände, Hersteller, Handel, Kirchen, Medien und Gewerkschaften vertreten sind. Die Jury Umweltzeichen wählt dann die Produktgruppen aus, für die das UBA die Vergabegrundlagen erstellt. Diese werden anschließend von der Jury Umweltzeichen beschlossen. Die Nutzungserlaubnis für den Blauen Engel kann ein Unternehmen bei der RAL beantragen. Das RAL überprüft den Antrag und schließt mit dem Unternehmen einen zeitlich befristeten Zeichennutzungsvertrag ab. Für alle Erzeugnisse kann nach Antragstellung bei der RAL auf der Grundlage eines mit ihr abzuschließenden Zeichenbenutzungsvertrages die Erlaubnis zur Verwendung des Umweltzeichens erteilt werden. Nach Vertragsabschluss werden alle Daten und Unterlagen an das Umweltbundesamt weitergegeben.
Bewertung
Der Blaue Engel für Holzpelletheizkessel basiert auf ökologischen und technischen Aspekten. Die Kriterien reichen über gesetzliche Vorgaben hinaus und berücksichtigen z. B. die Leistung und Emissionen des Produkts und Serviceleistungen zum umweltfreundlichen Betrieb. Die Kriterien werden z. B. mit einem Prüfbericht einer anerkannten Institution nachgewiesen. Die Kriterienentwicklung, Zeichenvergabe und Kontrolle erfolgen unter Hinzuziehung externer und vom Zeichennehmer unabhängigen Stellen. Die Zeichennutzung ist zeitlich befristet, nach Ablauf des Vertrags ist eine erneute Antragsstellung dann erforderlich, wenn die jeweilige Vergabegrundlage geändert wurde, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Die Vergabekriterien und -verfahren sind klar und nachprüfbar, für jeden zugänglich und angemessen dokumentiert. Verstöße gegen die Vergabekriterien werden sanktioniert.Note
empfehlenswertKontakt
Umweltbundesamt
FG III 1.3
Postfach 1406
06813 Dessau
info@blauer-engel.de
www.uba.de
www.blauer-engel.de
RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 (0)2241-25 51 63 5
Fax: +49 (0)2241-25 51 61 1
umweltzeichen@ral-ggmbh.de
www.ral-ggmbh.de
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