Europäisches Umweltzeichen (Allzweck- und Sanitärreiniger)

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Rubrik

Kosmetik & Sanitär

Produkte

Allzweck-, Fenster- und Sanitärreiniger

Vergabekriterien

Das Europäische Umweltzeichen kennzeichnet Allzweck-, Fenster- und Sanitärreiniger, die im Vergleich zu herkömmlichen Produkten umweltverträglicher und weniger gesundheitsbelastend sind. Ausgezeichnete Reiniger erfüllen u. a. folgende Kriterien:
  • Grenzwerte für die einzelnen Inhaltsstoffe in Bezug auf deren kritischen Verdünnungswerte (Toxizität),
  • leichte biologische Abbaubarkeit der Tenside,
  • Verbot bestimmter gefährlicher, schädlicher oder giftiger Stoffe,
  • Verwendung nur bestimmter sensibilisierender, Duft- und Farbstoffe,
  • Anteil flüchtiger organischer Verbindungen max. 10 %,
  • Grenzwert für Phosphoranteil,
  • Verpackungsanforderungen (z. B. Verbot von Sprühmitteln mit Treibgas),
  • Gebrauchstauglichkeit gemäß Verbraucherbedürfnissen.

Vergabeverfahren

Herausgeber des Europäischen Umweltzeichens ist die Europäische Kommission, der Ausschuss für das Umweltzeichen der EU (AEUUZ) entwickelt die Kriterien. In ihm sind die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten, Umwelt-, Verbraucher- und Industrieverbände, Gewerkschaften, Handel sowie kleinere und mittlere Unternehmen vertreten. Stimmen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission positiv über die vom AEUUZ für eine Produktgruppe vorgeschlagenen Kriterien ab, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nach zwei bis fünf Jahren werden sie überarbeitet und je nach technologischem Stand verschärft.
Hersteller und Importeure beantragen die Zeichennutzung bei den zuständigen nationalen Stellen, die den Antrag prüfen und das Zeichen vergeben. Die Europäische Kommission veröffentlicht die Zeichenvergabe.

Bewertung

Das Europäische Umweltzeichen für Allzweck- und Sanitärreiniger basiert auf ökologischen und gesundheitlichen Aspekten, die über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen. Sie berücksichtigen u. a. die eingesetzten Bestandteile und das Endprodukt, seine Gebrauchstauglichkeit, Abbaubarkeit und Verpackung. Bei Antragstellung prüft eine unabhängige Stelle die Einhaltung der Kriterien, spätere Kontrollen können unangekündigt folgen. Die Zeichennutzung ist zeitlich befristet, nach Ablauf des Vertrags ist eine erneute Antragstellung erforderlich, wenn die jeweiligen Kriterien geändert wurden, ansonsten verlängert sich der Vertrag. Vergabekriterien und -verfahren sind für jeden zugänglich.

Note

empfehlenswert

Kontakt

Zuständig bei der Europäischen Kommission:
Ecolabel Helpdesk
c/o BIO Intelligence Service S.A.S.
20-22 Villa Deshayes
75014 Paris
Frankreich
Tel: +33 (0)1 53 90 11 80
ecolabel@biois.com http://ec.europa.eu/environment/ecolabel/index-en.htm

In Deutschland:
Umweltbundesamt
FG III 1.3
Postfach 1406 
06813 Dessau
Tel: +49 (0)340-21 03 30 25
Fax: +49 (0)340-21 03 30 25
detergenzien@uba.de www.umweltbundesamt.de/chemikalien/waschmittel/zeichen.htm

RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Tel: +49(0)22 41–25 51 6-35
Fax: +49(0)22 41–25 51 6-11
umweltzeichen@ral-ggmbh.de
www.ral-ggmbh.de

 




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