Blauer Engel (Bleifreie Produkte)
Rubrik
Produktübergreifende ZeichenProdukte
Bleifreie ProdukteVergabekriterien
Das Blauer Engel Umweltzeichen RAL-UZ 67 für bleifreie Produkte wurde von der Jury Umweltzeichen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt (UBA) und unter Einbeziehung der Ergebnisse der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) einberufenen Anhörungsbesprechungen beschlossen.
Die Vergabe des Blauen Engel für bleifreie Produkte wie Zangenverschlüsse, Angelgewichte und Ziegel für die Dachmontage für Antennen hat zum Ziel, auf umweltfreundliche Produktalternativen hinzuweisen und eine Reduzierung der Schwermetallbelastung zu erreichen. Es gelten u. a. folgende Kriterien:
- kein Blei und Cadmium (außer natürliche und produktionsbedingte Verunreinigungen),
- Gehalt der gemäß Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtigen Stoffe: max. 50 Prozent der dort angegebenen Grenzwertkonzentration,
- Einhaltung der üblichen Anforderungen an Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit.
Vergabeverfahren
Das Umweltbundesamt (UBA) nimmt die Vorschläge für neue Umweltzeichen aus der Öffentlichkeit entgegen. Diese legt es mit einem Votum versehen der Jury Umweltzeichen vor, in der verschiedene gesellschaftliche Gruppen wie Umwelt- und Verbraucherverbände, Hersteller, Handel, Kirchen, Medien und Gewerkschaften vertreten sind. Die Jury Umweltzeichen wählt dann die Produktgruppen aus, für die das UBA die Vergabegrundlagen erstellt. Diese werden anschließend von der Jury Umweltzeichen beschlossen.
Die Nutzungserlaubnis für den Blauen Engel kann ein Unternehmen bei der RAL beantragen. Das RAL überprüft den Antrag und schließt mit dem Unternehmen einen zeitlich befristeten Zeichennutzungsvertrag ab.
Für alle Erzeugnisse kann nach Antragstellung bei der RAL auf der Grundlage eines mit ihr abzuschließenden Zeichenbenutzungsvertrages die Erlaubnis zur Verwendung des Umweltzeichens erteilt werden.
Nach Vertragsabschluss werden alle Daten und Unterlagen an das Umweltbundesamt weitergegeben.
Bewertung
Der Blaue Engel für bleifreie Produkte basiert auf ökologischen und qualitätsbezogenen Aspekten. Die Kriterien reichen über gesetzliche Vorgaben hinaus und berücksichtigen z. B. die Bleifreiheit, den Anteil von Gefahrstoffen und die Gebrauchstauglichkeit. Die Kriterien werden z. B. mit der Vorlage der chemischen Zusammensetzung des Produkts nachgewiesen und bei Antragsstellung von einer neutralen Prüfstelle geprüft. Die Kriterienentwicklung, Zeichenvergabe und Kontrolle erfolgen unter Hinzuziehung externer und vom Zeichennehmer unabhängigen Stellen. Die Zeichennutzung ist zeitlich befristet, nach Ablauf des Vertrags ist eine erneute Antragstellung dann erforderlich, wenn die jeweilige Vergabegrundlage geändert wurde, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Die Vergabekriterien und -verfahren sind für jeden zugänglich. Die Prüfkriterien sind klar und nachprüfbar. Vergabekriterien und –verfahren sind angemessen dokumentiert. Verstöße gegen die Vergabekriterien werden sanktioniert.
Note
empfehlenswertKontakt
Umweltbundesamt
FG III 1.3
Postfach 1406
06813 Dessau
info@blauer-engel.de
www.uba.de
www.blauer-engel.de
RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 (0)2241-25 51 63 5
Fax: +49 (0)2241-25 51 61 1
umweltzeichen@ral-ggmbh.de
www.ral-ggmbh.de
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