Europäisches Umweltzeichen (Fernsehgeräte)
Rubrik
Haus- & ElektrogeräteProdukte
FernseherVergabekriterien
Das Europäische Umweltzeichen kennzeichnet energiesparende Fernsehgeräte, die umweltfreundlich und recyclinggerecht konstruiert sind. Es gelten u. a. folgende Kriterien:
- Stromverbrauch im passiven Stand-by-Betrieb des Fernsehgeräts beträgt max. 0,30 Watt, bei Fernsehgeräten mit deutlich sichtbarem Netzschalter max. 0,01 Watt,
- höchstzulässiger Stromverbrauch in eingeschaltetem Zustand max. 200 Watt,
- Energieeffizienz: bis 31. Dezember 2010 in Verkehr gebrachte Fernsehgeräte in eingeschaltetem Zustand mit einem Stromverbrauch von max. 0,64 · (20 W + A · 4,3224 W/dm2); ab 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2012 in Verkehr gebrachte Fernsehgeräte in eingeschaltetem Zustand mit einem Stromverbrauch von max. 0,51 · (20 W + A · 4,3224 W/dm2), ab 1. Januar 2013 in Verkehr gebrachte Fernsehgeräte mit dem Umweltzeichen in eingeschaltetem Zustand mit einem Stromverbrauch von max. 0,41 · (20 W + A · 4,3224 W/dm2),
- Gesamtgehalt an Quecksilber (Hg) aller Lampen eines Bildschirms bis max. 75 mg für Bildschirme mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale von bis zu einschließlich 101 cm,
- Garantieleistung mind. 2 Jahre,
- gewährleistete Ersatzteilversorgung mind. 7 Jahre nach Produktionsstopp,
- recyclinggerechte Konstruktion (z. B. leichte Demontierbarkeit, Wiederverwertbarkeit von mind. 90 Vol.-% der Gehäusekunststoff- und Metallbestandteile),
- Kunststoffteile aus einem oder mehreren kompatiblen Polymeren und ohne Blei- und Cadmiumzusätze,
- Verbot von Flammschutzmitteln in Kunststoffteilen, welche Stoffe enthalten, die als krebserzeugend, erbgutschädigend, fortpflanzungsgefährdend, giftig/sehr giftig/schädlich für Wasserorganismen eingestuft sind,
- kostenlose Rücknahme der Geräte zur Verwertung durch den Hersteller,
- Betriebsanleitung zur umweltgerechten Benutzung (z. B. mit Hinweisen zum sparsamen Betrieb).
Vergabeverfahren
Herausgeber des Europäischen Umweltzeichens ist die Europäische Kommission, der Ausschuss für das Umweltzeichen der EU (AEUUZ) entwickelt die Kriterien. In ihm sind die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten, Umwelt-, Verbraucher- und Industrieverbände, Gewerkschaften, Handel sowie kleinere und mittlere Unternehmen vertreten. Stimmen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission positiv über die vom AEUUZ für eine Produktgruppe vorgeschlagenen Kriterien ab, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nach zwei bis fünf Jahren werden sie überarbeitet und je nach technologischem Stand verschärft.Hersteller und Importeure beantragen die Zeichennutzung bei den zuständigen nationalen Stellen, die den Antrag prüfen und das Zeichen vergeben. Die Europäische Kommission veröffentlicht die Zeichenvergabe.
Bewertung
Das Europäische Umweltzeichen für Fernsehgeräte basiert auf ökologischen und gesundheitlichen Aspekten, die über gesetzliche Vorgaben hinausgehen. Sie berücksichtigen u. a. die eingesetzten Stoffe, den Stromverbrauch, die Langlebigkeit und die Wiederverwertung/Entsorgung. Bei Antragstellung prüft eine unabhängige Stelle die Einhaltung der Kriterien, spätere Kontrollen können unangekündigt folgen. Die Zeichennutzung ist zeitlich befristet, nach Ablauf des Vertrags ist eine erneute Antragstellung erforderlich, wenn die jeweiligen Kriterien geändert wurden, ansonsten verlängert sich der Vertrag. Vergabekriterien und -verfahren sind für jeden zugänglich.Note
empfehlenswertKontakt
Zuständig bei der Europäischen Kommission:
Ecolabel Helpdesk
c/o BIO Intelligence Service S.A.S.
20-22 Villa Deshayes
75014 Paris
Frankreich
Tel: +33(0)1-53 90 11 80
ecolabel@biois.com
http://ec.europa.eu/environment/ecolabel (englisch)
In Deutschland:
Umweltbundesamt
FG III 1.3
Postfach 1406
06813 Dessau
Tel: +49(0)340-21 03-30 25
Fax: +49(0)340-21 03-30 25
info@blauer-engel.de
www.blauer-engel.de
RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Tel: +49(0)2241-25 51 6-35
Fax: +49(0)2241-25 51 6-11
umweltzeichen@ral-ggmbh.de
www.ral-umwelt.de
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