Blauer Engel (Kettenschmierstoffe für Motorsägen)

UZ-48-kettenschmierstoffe

Rubrik

Blumen & Garten

Produkte

Kettenschmierstoffe für Motorsägen

Vergabekriterien

Das Umweltzeichen RAL-UZ 48 für biologisch schnell abbaubare Kettenschmierstoffe für Motorsägen wurde von der Jury Umweltzeichen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt und unter Einbeziehung der Ergebnisse der des Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) einberufenen Anhörungsbesprechungen die Grundlage für die Vergabe des Umweltzeichens beschlossen. Der Blaue Engel kennzeichnet Kettenschmierstoffe für Motorsägen, die biologisch schnell abbaubar sind (z. B. Rapsöl). Grundlage für die Zeichenvergabe sind u. a. folgende Kriterien: 

  • Verbot krebserzeugender, erbgutverändernder, fortpflanzungsgefährdender oder umweltgefährdender Stoffe (z. B. Halogen- oder Nitritverbindungen),  
  • Begrenzung bestimmter Stoffe, welche als reizend, gesundheitsschädlich oder umweltgefährlich (für Wasserorganismen, mit längerfristigen Schädigungen für Gewässer) entsprechend EU- Richtlinie 1999/45/EG für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen eingestuft sind,
  • Verwendung von mindestens 70 Prozent biologisch abbaubarer Grundsubstanzen, 
  • Prüfung ökotoxikologischer Bedenken gegen nicht oder nur potenziell abbaubare Grundsubstanzen und Zusatzstoffe (Additive), Anteil dieser Stoffe max. 5-Gew.Prozent, 
  • Gebrauchstauglichkeit (Richtlinien des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik).

Vergabeverfahren

Das Umweltbundesamt (UBA) nimmt die Vorschläge für neue Umweltzeichen aus der Öffentlichkeit entgegen. Diese legt es mit einem Votum versehen der Jury Umweltzeichen vor, in der verschiedene gesellschaftliche Gruppen wie Umwelt- und Verbraucherverbände, Hersteller, Handel, Kirchen, Medien und Gewerkschaften vertreten sind. Die Jury Umweltzeichen wählt dann die Produktgruppen aus, für die das UBA die Vergabegrundlagen erstellt. Diese werden anschließend von der Jury Umweltzeichen beschlossen.
Die Nutzungserlaubnis für den Blauen Engel kann ein Unternehmen bei der RAL beantragen. Das RAL überprüft den Antrag und schließt mit dem Unternehmen einen zeitlich befristeten Zeichennutzungsvertrag ab. Für alle Erzeugnisse kann nach Antragstellung bei der RAL auf der Grundlage eines mit ihr  abzuschließenden Zeichenbenutzungsvertrages die Erlaubnis zur Verwendung des Umweltzeichens erteilt werden. Nach Vertragsabschluss werden alle Daten und Unterlagen an das Umweltbundesamt weitergegeben.

Bewertung

Der Blaue Engel für biologisch schnell abbaubare Kettenschmierstoffe für Motorsägen basiert hauptsächlich auf ökologischen und gesundheitlichen Aspekten. Die Kriterien reichen über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus und müssen unter anderem durch ökotoxikologische Tests eines geeigneten Prüfinstituts nachgewiesen werden. Die Kriterienentwicklung, Zeichenvergabe und Kontrolle erfolgen unter Hinzuziehung externer und vom Zeichennehmer unabhängigen Stellen. Die Zeichennutzung ist zeitlich befristet, nach Ablauf des Vertrags ist eine erneute Antragstellung dann erforderlich, wenn die jeweilige Vergabegrundlage geändert wurde, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Die Vergabekriterien und -verfahren sind klar und nachprüfbar, für jeden zugänglich und angemessen dokumentiert. Verstöße gegen die Vergabekriterien werden sanktioniert.

Note

empfehlenswert

Kontakt

Umweltbundesamt
FG III 1.3
Postfach 1406
06813 Dessau
info@blauer-engel.de
www.uba.de
www.blauer-engel.de

RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 (0)2241-25 51 63 5
Fax: +49 (0)2241-25 51 61 1
umweltzeichen@ral-ggmbh.de
www.ral-ggmbh.de



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