Europäisches Umweltzeichen (Hygienepapiere)
Rubrik
Kosmetik & SanitärProdukte
Toilettenpapier, Papiertaschentücher, Küchenrollen, Servietten, Papiertischdecken und andere HaushaltshygienepapiereVergabekriterien
Das Europäische Umweltzeichen für Hygienepapiere zielt auf Umwelt- und Gesundheitsschutz, z. B. durch geringere Luft- und Wasserverschmutzung oder verringerten Energieverbrauch. Zeichennutzer erfüllen unter anderem Kriterien in folgenden Bereichen:- Verwendung von Recycling- oder Nicht-Holz-Fasern oder von Holzfasern aus nachhaltiger Holzwirtschaft,
- Begrenzung von umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffen (z. B. Verbot von Chlorgas als Bleichmittel, Grenzwert für Formaldehyd bei Recycling-Fasern),
- Abfallmanagementsystem in den Werken,
- Begrenzung des Stromverbrauchs pro Tonne produzierten Papiers.
Vergabeverfahren
Herausgeber des Europäischen Umweltzeichens ist die Europäische Kommission. Der Ausschuss für das Umweltzeichen der EU (AEUUZ) entwickelt die Kriterien. In ihm sind die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten, Umwelt-, Verbraucher- und Industrieverbände, Gewerkschaften, Handel sowie kleinere und mittlere Unternehmen vertreten. Stimmen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission positiv über die vom AEUUZ für eine Produktgruppe vorgeschlagenen Kriterien ab, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nach zwei bis fünf Jahren werden sie überarbeitet und je nach technologischem Stand verschärft.Hersteller und Importeure beantragen die Zeichennutzung bei den zuständigen nationalen Stellen, die den Antrag prüfen und das Zeichen vergeben. Die Europäische Kommission veröffentlicht die Zeichenvergabe.
Bewertung
Das Europäische Umweltzeichen für Hygienepapiere basiert auf ökologischen, technischen und gesundheitlichen Aspekten, die über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen. Sie berücksichtigen u. a. die eingesetzten Stoffe, den Ressourcenverbrauch sowie das Abfallmanagement in den Produktionswerken. Bei Antragstellung prüft eine unabhängige Stelle die Einhaltung der Kriterien, spätere Kontrollen können unangekündigt folgen. Die Zeichennutzung ist zeitlich befristet, nach Ablauf des Vertrags ist eine erneute Antragstellung erforderlich, wenn die jeweiligen Kriterien geändert wurden, ansonsten verlängert sich der Vertrag. Vergabekriterien und -verfahren sind für jeden zugänglich.Note
empfehlenswertKontakt
Zuständig bei der Europäischen Kommission:
Ecolabel Helpdesk
c/o BIO Intelligence Service S.A.S.
20-22 Villa Deshayes
75014 Paris
Frankreich
Tel: +33(0)1-53 90 11 80
ecolabel@biois.com
http://ec.europa.eu/environment/ecolabel (englisch)
In Deutschland:
Umweltbundesamt
FG III 1.3
Postfach 1406
06813 Dessau
Tel: +49(0)340-21 03-30 25
Fax: +49(0)340-21 03-30 25
info@blauer-engel.de
www.blauer-engel.de
RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Tel: +49(0)2241-25 51 6-35
Fax: +49(0)2241-25 51 6-11
umweltzeichen@ral-ggmbh.de
www.ral-umwelt.de
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