Blauer Engel (Gasherde und gasbeheizte Kochstellen)
Rubrik
Haus- & ElektrogeräteProdukte
Gasherde und gasbeheizte Kochstätten für den HausgebrauchVergabekriterien
Das Umweltzeichen RAL-UZ 139 für Gasherde und gasbeheizte Kochstätten wurde von der Jury Umweltzeichen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt und unter Einbeziehung der Ergebnisse der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) einberufenen Anhörungsbesprechungen beschlossen.
Mit dem Umweltzeichen für Gaskochstellen werden Produkte gekennzeichnet, die sich durch möglichst geringen Energieverbrauch, Langlebigkeit und recyclinggerechte Bauweise sowie die Vermeidung umweltbelastender Materialien auszeichnen. Mit dem Blauen Engel werden Gaskochgeräte mit u. a. folgenden Eigenschaften gekennzeichnet:
- Die Leistungsaufnahme des Herdes oder der Kochstelle darf im Aus-Zustand1 und im Bereitschaftszustand maximal 1 Watt betragen. Wird eine kontinuierliche Information oder Statusanzeige (z. B. Timer oder Uhr) bereitgestellt, darf die Leistungsaufnahme 2 Watt nicht überschreiten.
- Die Produktinformationen des Gerätes müssen Angaben über den Energieverbrauch in jedem Betriebszustand enthalten.
- Es müssen die geltenden DIN Anforderungen in Bezug auf rationelle Energienutzung eingehalten werden. Der Wirkungsgrad des Brenners muss darüber hinaus mindestens 55 Prozent erreichen.
- Werden in Kombination mit Gaskochstellen Elektrobacköfen eingesetzt, muss der eingesetzte Backofen die in der EU-Richtlinie 2002/40/EG (Energieetikettierung für Elektrobacköfen) festgelegten Energieverbrauchswerte für Geräte der Energieeffizienzklasse A erfüllen sowie über eine Umluft- oder Heißluftfunktion verfügen.
- Der Antragsteller verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass für die Reparatur der Geräte die Ersatzteilversorgung für mindestens 12 Jahre ab Produktionseinstellung sichergestellt ist.
- Den Kunststoffen dürfen als konstitutionelle Bestandteile keine Stoffe zugesetzt sein, die eingestuft sind als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend.
- Den Kunststoffen dürfen als konstitutionelle Bestandteile keine Stoffe zugesetzt sein, die eingestuft sind als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT-Stoffe) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB-Stoffe).
- Halogenhaltige Polymere sind nicht zulässig. Ebenso dürfen halogenorganische Verbindungen nicht als Flammschutzmittel zugesetzt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind prozessbedingte, technisch unvermeidbare Verunreinigungen, fluororganische Additive (wie z. B. Anti-Dripping-Reagenzien), die zur Verbesserung der physikalischen Eigenschaften der Kunststoffe eingesetzt werden, sofern sie einen Gehalt von 0,5 Gew.-Prozent nicht überschreiten sowie Kunststoffteile, die weniger als 25 g wiegen.
- Für die Lackierung der Gehäuse dürfen keine Lacke eingesetzt werden, die mehr als 250 g/l organische Lösungsmittel enthalten.
- Für die verwendeten Faserdämmstoffe (Mineralwolle, Glaswolle, Steinwolle) nach DIN 51001 ist durch ein Prüfgutachten nachzuweisen, dass der Kanzerogenitäts-Index der betreffenden Produkte KI größer/gleich 40 ist und damit nach dem gültigen Einstufungskonzept des Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905) weder eine Einstufung als krebserzeugender Stoff noch als krebsverdächtiger Stoff erforderlich ist.
- Beim erstmaligen Aufheizen der Backöfen darf die Formaldehydkonzentration von 0,3 ppm (Luftwechsel: 1h1) in der Raumluft nicht überschritten werden, bei wiederholtem Aufheizen nicht von 0,1 ppm. Sofern bereits beim ersten Aufheizen die Formaldehydkonzentration 0,2 ppm nicht übersteigt, kann auf einen zweiten Aufheizzyklus verzichtet werden.
- Eine verständliche und ausführliche Bedienungsanleitung und Produktinformation muss in gedruckter Form dem Produkt beigelegt werden.
- Der Energieverbrauch der Geräte ist in erheblichem Maße abhängig vom Nutzerverhalten. Zusätzlich zu den oben genannten Punkten müssen die Produktunterlagen daher zumindest Hinweise enthalten für die energieeffiziente Nutzung des Geräts bzw. energieeffizientes Kochen und Backen.
Vergabeverfahren
Das Umweltbundesamt (UBA) nimmt die Vorschläge für neue Umweltzeichen aus der Öffentlichkeit entgegen. Diese legt es mit einem Votum versehen der Jury Umweltzeichen vor, in der verschiedene gesellschaftliche Gruppen wie Umwelt- und Verbraucherverbände, Hersteller, Handel, Kirchen, Medien und Gewerkschaften vertreten sind. Die Jury Umweltzeichen wählt dann die Produktgruppen aus, für die das UBA die Vergabegrundlagen erstellt. Diese werden anschließend von der Jury Umweltzeichen beschlossen. Die Nutzungserlaubnis für den Blauen Engel kann ein Unternehmen bei der RAL beantragen. Das RAL überprüft den Antrag und schließt mit dem Unternehmen einen zeitlich befristeten Zeichennutzungsvertrag ab. Für alle Erzeugnisse kann nach Antragstellung bei der RAL auf der Grundlage eines mit ihr abzuschließenden Zeichenbenutzungsvertrages die Erlaubnis zur Verwendung des Umweltzeichens erteilt werden. Nach Vertragsabschluss werden alle Daten und Unterlagen an das Umweltbundesamt weitergegeben.
Bewertung
Die Bestimmungen des RAL-UZ 139 für Gaskochgeräte haben eine breite Vergabegrundlage und beziehen den Produktlebenszyklus sowie die Qualität des Endprodukts mit in die Bewertung ein.
Die Kriterienentwicklung, Zeichenvergabe und Kontrolle erfolgen unter Hinzuziehung externer und vom Zeichennehmer unabhängigen Stellen. Die Zeichennutzung ist zeitlich befristet, nach Ablauf des Vertrags ist eine erneute Antragstellung dann erforderlich, wenn die jeweilige Vergabegrundlage geändert wurde, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Die Vergabekriterien und -verfahren sind klar und nachprüfbar, für jeden zugänglich und angemessen dokumentiert. Verstöße gegen die Vergabekriterien werden sanktioniert.
Das RAL-UZ 139 macht besonders effiziente und schadstoffarme Gasherde auf einen Blick für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar.
Note
empfehlenswertKontakt
Umweltbundesamt
FG III 1.3
Postfach 1406
06813 Dessau
info@blauer-engel.de
www.uba.de
www.blauer-engel.de
RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 (0)2241-25 51 63 5
Fax: +49 (0)2241-25 51 61 1
umweltzeichen@ral-ggmbh.de
www.ral-ggmbh.de
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