Blauer Engel (Abfallarme Wechselkopfzahnbürsten)

UZ-82-abfallarm-wechselkopf

Rubrik

Kosmetik & Sanitär

Produkte

Abfallarme Wechselkopf-Zahnbürsten

Vergabekriterien

Das Blauer Engel Umweltzeichen RAL-UZ 82 für abfallarme Wechselkopf-Zahnbürsten wurde von der Jury Umweltzeichen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt (UBA) und unter Einbeziehung der Ergebnisse der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) einberufenen Anhörungsbesprechungen beschlossen.

Der Blaue Engel für abfallarme Wechselkopfzahnbürsten hat zum Ziel, das Abfallaufkommen aus Kunststoffen zu verringern und damit die Umwelt zu entlasten. Zeichennutzer erfüllen u. a. Kriterien in folgenden Bereichen:

  • Bürstenkopf ist auswechselbar,
  • Zahnbürsten werden im Handel mit mindestens zwei Wechselköpfen angeboten,
  • Wechselköpfe sind auch getrennt von den Zahnbürsten zu erhalten,
  • Zahnbürsten und Wechselköpfe sind frei von schwermetallhaltigen Verbindungen auf der Basis von Blei und Cadmium,
  • Verpackungsmaterial besteht überwiegend aus Recyclingmaterial,
  • Herstellung der Produkte und Verpackungen ohne halogenierte Kohlenwasserstoffe.

Vergabeverfahren

Das Umweltbundesamt (UBA) nimmt die Vorschläge für neue Umweltzeichen aus der Öffentlichkeit entgegen. Diese legt es mit einem Votum versehen der Jury Umweltzeichen vor, in der verschiedene gesellschaftliche Gruppen wie Umwelt- und Verbraucherverbände, Hersteller, Handel, Kirchen, Medien und Gewerkschaften vertreten sind. Die Jury Umweltzeichen wählt dann die Produktgruppen aus, für die das UBA die Vergabegrundlagen erstellt. Diese werden anschließend von der Jury Umweltzeichen beschlossen.
Die Nutzungserlaubnis für den Blauen Engel kann ein Unternehmen bei der RAL beantragen. Das RAL überprüft den Antrag und schließt mit dem Unternehmen einen zeitlich befristeten Zeichennutzungsvertrag ab.
Für alle Erzeugnisse kann nach Antragstellung bei der RAL auf der Grundlage eines mit ihr  abzuschließenden Zeichenbenutzungsvertrages die Erlaubnis zur Verwendung des Umweltzeichens erteilt werden.
Nach Vertragsabschluss werden alle Daten und Unterlagen an das Umweltbundesamt weitergegeben.

Bewertung

Der Blaue Engel für abfallarme Wechselkopfzahnbürsten basiert auf ökologischen Aspekten. Die Kriterien reichen über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus und berücksichtigen das Produkt und seine Verpackung. Die Kriterien werden z. B. durch Vorlage einer Originalverpackung nachgewiesen. Die Einhaltung der Kriterien wird bei Antragsstellung durch eine neutrale Stelle geprüft. Die Kriterienentwicklung, Zeichenvergabe und Kontrolle erfolgen unter Hinzuziehung externer und vom Zeichennehmer unabhängigen Stellen. Die Zeichennutzung ist zeitlich befristet, nach Ablauf des Vertrags ist eine erneute Antragstellung dann erforderlich, wenn die jeweilige Vergabegrundlage geändert wurde, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Die Vergabekriterien und -verfahren sind für jeden zugänglich. Die Prüfkriterien sind klar und nachprüfbar. Vergabekriterien und –verfahren sind angemessen dokumentiert. Verstöße gegen die Vergabekriterien werden sanktioniert.

Note

empfehlenswert

Kontakt

Umweltbundesamt
FG III 1.3
Postfach 1406
06813 Dessau
info@blauer-engel.de
www.uba.de
www.blauer-engel.de

RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 (0)2241-25 51 63 5
Fax: +49 (0)2241-25 51 61 1
umweltzeichen@ral-ggmbh.de
www.ral-ggmbh.de



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