Blauer Engel (Bürogeräte mit Druckfunktion)

UZ-122-burograt-druckfunkti

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Produkte

Bürogeräte mit Druckfunktionen

Vergabekriterien

Das Blauer Engel Umweltzeichen RAL-UZ 122 für Bürogeräte mit Druckfunktionen  wurde von der Jury Umweltzeichen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt und unter Einbeziehung der Ergebnisse der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) einberufenen Anhörungsbesprechungen beschlossen.

Mit dem RAL-UZ 122 werden Produkte mit u. a. folgenden Eigenschaften gekennzeichnet:

  • niedriger Energieverbrauch der Geräte insbesondere in Bereitschaftszuständen,
  • potenzielle Langlebigkeit der Systeme, Umsetzung von Prinzipien recyclinggerechter Konstruktion sowie die Möglichkeiten zur Wiederverwendung und Verwertung gebrauchter Produkte oder Produktkomponenten,
  • Vermeidung einer Verwendung umweltbelastender Stoffe in den Materialien,
  • geringe Geräuschemission während des Betriebes,
  • durch geeignete Nutzerinformationen in den Produktunterlagen zu Energiesparmöglichkeiten, mögliche Geräuschentwicklung, gegebenenfalls über Besonderheiten der Aufstellung der Geräte sowie über den Umgang mit Verbrauchsmaterialien und Entsorgungswege, 
  • Verbot halogenhaltiger Polymere und Zusätze von halogenorganischen Verbindungen als Flammschutzmittel,
  • Verbot von Substanzen in den Kunststoffen, die eingestuft sind als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend,
  • Verbot von Substanzen in den Kunststoffen, die eingestuft sind als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT-Stoffe) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB-Stoffe),
  • Verbot des Einsatzes von PBB (polybromierte Biphenyle), PBDE (polybromierte Diphenylether) oder Chlorparaffine auf dem Trägermaterial der Leiterplatten,
  • keine Schwermetalle Blei, Cadmium oder Quecksilber in Batterien und Akkumulatoren,
  • Möglichkeit der Verarbeitung von Recyclingpapiere aus 100 Prozent Altpapier,
  • Verpflichtung des Antragstellers, seine Geräte mit dem Umweltzeichen nach deren Gebrauch zurückzunehmen, um sie vorrangig einer Wiederverwendung oder einer werkstofflichen Verwertung im Sinne des ElektroG zuzuführen,
  • Verbot von halogenhaltigen Polymeren in den Kunststoffen der Verpackung der Geräte,
  • die Emissionen von flüchtigen organischen Stoffen sollen zur Wahrung guter Innenraumluftqualität möglichst gering gehalten werden.

Vergabeverfahren

Das Umweltbundesamt (UBA) nimmt die Vorschläge für neue Umweltzeichen aus der Öffentlichkeit entgegen. Diese legt es mit einem Votum versehen der Jury Umweltzeichen vor, in der verschiedene gesellschaftliche Gruppen wie Umwelt- und Verbraucherverbände, Hersteller, Handel, Kirchen, Medien und Gewerkschaften vertreten sind. Die Jury Umweltzeichen wählt dann die Produktgruppen aus, für die das UBA die Vergabegrundlagen erstellt. Diese werden anschließend von der Jury Umweltzeichen beschlossen. Die Nutzungserlaubnis für den Blauen Engel kann ein Unternehmen bei der RAL beantragen. Das RAL überprüft den Antrag und schließt mit dem Unternehmen einen zeitlich befristeten Zeichennutzungsvertrag ab. Für alle Erzeugnisse kann nach Antragstellung bei der RAL auf der Grundlage eines mit ihr abzuschließenden Zeichenbenutzungsvertrages die Erlaubnis zur Verwendung des Umweltzeichens erteilt werden. Nach Vertragsabschluss werden alle Daten und Unterlagen an das Umweltbundesamt weitergegeben.

Bewertung

Die Bestimmungen des RAL-UZ 122 Zeichens für  Bürogeräte mit Druckfunktion gehen über gesetzliche Vorgaben hinaus. Sie haben eine breite Vergabegrundlage und beziehen den Produktlebenszyklus sowie die Qualität des Endprodukts mit in die Bewertung ein. Die Kriterienentwicklung, Zeichenvergabe und Kontrolle erfolgen unter Hinzuziehung externer und vom Zeichennehmer unabhängigen Stellen. Die Zeichennutzung ist zeitlich befristet, nach Ablauf des Vertrags ist eine erneute Antragstellung dann erforderlich, wenn die jeweilige Vergabegrundlage geändert wurde, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Die Vergabekriterien und -verfahren sind klar und nachprüfbar, für jeden zugänglich und angemessen dokumentiert. Verstöße gegen die Vergabekriterien werden sanktioniert.
Das RAL UZ 122 macht besonders effiziente und schadstoffarme Druckgeräte  auf einen Blick für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar.

Note

empfehlenswert

Kontakt

Umweltbundesamt
FG III 1.3
Postfach 1406
06813 Dessau
info@blauer-engel.de
www.uba.de
www.blauer-engel.de

RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 (0)2241-25 51 63 5
Fax: +49 (0)2241-25 51 61 1
umweltzeichen@ral-ggmbh.de
www.ral-ggmbh.de



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